Für unsere Notf(a)elle suchen wir regelmäßig Pflegefamilien mit Hundeerfahrung, die bis zur endgültigen Vermittlung ein Tier aufnehmen, betreuen, pflegen und ihm ein liebevolles Heim bieten.
Als Pflegestelle leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entwicklung des Vierbeiners bei. Er lernt das Leben in einer Familie kennen und Sie können ihm den Weg in ein „normales“ Hundeleben“ ebnen.
Durch Beobachten seines Verhaltens liefern Sie uns wichtige Informationen, die uns weiterhelfen, das für ihn passende endgültige Zuhause zu finden.
Wir geben Ihnen als Pflegestelle wichtige Tipps von der Abholung bis zum Eingewöhnen und ein erfahrenes Teammitglied der Schnauzernothilfe steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Im Normalfall verweilen unsere Hunde für sechs Wochen bis sechs Monate in ihrer Pflegefamilie. Natürlich haben Sie auch die Option, Ihren Pflegehund auch zu behalten. Sie wären nicht die ersten, die wir augenzwinkernd „Pflegestellenversager“ nennen.

 

Bild: Mareike Wilmes

Kosten und Rechtliches

Ausstattung und Tierarzt
Die Ausstattung des Pflegehundes, wie Sicherheitsgeschirr, Halsband, Leine etc. sowie Futter wird in der Regel von der Pflegestelle selber getragen.

Steht ein Tierarztbesuch an, informieren Sie bitte zunächst Ihr zuständiges Teammitglied. So manche „Wehwehchen“ können auch ohne tierärztlichen Beistand behoben werden. Müssen Sie dennoch mit dem Hund zu einem Tierarzt, trägt der Verein die Kosten. Der Tierarzt rechnet direkt mit uns ab.

Hundesteuer und Haftpflichtversicherung
Verlangt Ihre Kommune Hundesteuer für Pflegehunde, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Oftmals sind Pflegehunde von der Steuer ausgenommen.

Machen Sie sich keine Sorgen über Ihre persönlichen Gegenstände. Falls Ihr „Pflegefall“ zum Beispiel einen „besonderen Gefallen“ an Ihrer Wohnzimmergarnitur zeigt – Sie sind über den Verein haftpflichtversichert.

Schutzgebühr
Wir nehmen eine Schutzgebühr für unsere Hunde. Diese Gebühr wird von den zukünftigen Besitzern Ihres Pflegehundes bezahlt und variiert, z. B. bei älteren oder kastrierten Hunden oder wenn absehbar ist, dass für die künftigen Besitzer noch Tierarztkosten anfallen.

Sie haben sich in Ihren Schützling verliebt und er sich in Sie und Sie möchten ihm gerne ein endgültiges Zuhause bieten? Auch in diesem Fall wäre eine Schutzgebühr an den Verein zu entrichten.

Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Tiere, um unseren Partnertierheimen im In- und Ausland die Kosten, wie Kastrationen, Impfungen, Entwurmungen, Chipen, EU-Pässe, Transportkosten, Futterkosten usw. erstatten zu können.

Die Schutzgebühr dient zudem zur Deckung unserer anfallenden Ausgaben. Wir wollen für unsere Schützlinge natürlich die bestmöglichste Betreuung und tierärztliche Versorgung in ihren Pflegestellen gewährleisten.

Das gesamte Team der SchnauzerNothilfe arbeitet EHRENAMTLICH. Anfallende Kosten werden nicht selten auch aus eigener Tasche getragen, denn Schutzgebühren und Spenden alleine reichen meist nicht aus.

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